AGB´s Allgemeine Geschäftsbedingungen Boot to go Erdal Kumus
- Im Charterpreis/ Mietpreis sind folgende Versicherungen enthalten: Haftpflichtversicherung für Personenschäden; Haftpflichtversicherung für Sachschäden an Dritten. Für Schäden bei Fehlbedienungen haftet der Charterer/ Mieter.
- Bei Beginn der Charterperiode/ Mietzeit hinterlegt der Charterer/ Mieter am Starthafen seinen Personalausweis als Kaution. Der Vercharterer/ Vermieter ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste, die nicht durch gewöhnlichen Gebrauch des Bootes entstanden sind (Abnutzung) vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Fahrtende. Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers/ Vermieters nicht ausgeschlossen.
- Die Charter/ Vermietung gilt für das durch die Übernahme und Rücknahme vorgegebene Fahrgebiet. Der Charterer/ Mieter verpflichtet sich, das Fahrgebiet nicht zu verlassen. Er bestätigt zu wissen, dass außerhalb des Fahrtgebietes Versicherungsschutz nicht besteht. Das Fahrgebiet sind die südlichen Berlin/ Brandenburger Gewässer im Bereich der Spree- Dahme
- Tritt der Charterer/ Mieter von diesem Vertrag bzw. vom vereinbarten Termin für die Anmietung zurück, so belaufen, sich die Stornokosten in der Regel: Bis 14 Tage vor vereinbarter Übernahme auf 50 %, danach auf 100 % des Charterpreises/ Mietpreises. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bei nachvollziehbaren „schlecht- wetterbedingten“ Stornierungen kann nach Absprache mit dem Vermieter ein neuer Termin für die laufende Saison vereinbart werden. Die Anzahlung wird einbehalten und als Gutschrift für den neuen Termin verrechnet.
- Der Charterer/ Mieter hat das gecharterte Boot in einem gründlich gereinigten und sauberen Zustand zum Ablauf der Charterperiode/ Mietzeit vor Einbruch der Dunkelheit an den Liegeplatz zu bringen, so dass ein ausführlicher Ausschenk im Hellen nach Checkliste erfolgen kann. Ist das Boot bei der Rückgabe nicht gründlich gereinigt, ist der Vercharterer/ Vermieter berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers/ Mieters durchführen zu lassen. Die Reinigungspauschale beträgt bei normaler Verschmutzung 20,00 €uro, bei starker Verschmutzung/ Verunreinigung beträgt sie 30,00 €uro.
- Der Charterer/ Mieter verpflichtet sich an einer ausführlichen Übergabe mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen und ggfs. ein hierüber zu errichtendes Protokoll (Checkliste) zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Charterer/ Mieter verbindlich die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach Maßgabe des Protokolls.
- Treten während der Charterperiode/ Mietzeit Schäden am Boot, der Ausrüstung, oder an Dritten auf, hat der Charterer/ Mieter dem Vercharterer/ Vermieter unverzüglich fernmündlich/ telefonisch zu informieren. Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger fremder Hilfe ist nur im Fall der Gefahr für Leib und Leben oder des Verlustes des Bootes, oder nur mit fernmündlicher Zustimmung des Vercharterers/ Vermieters zulässig. Bei allen Schleppvorgängen sind zur vermeiden hoher Bergungskosten nach Möglichkeit nur eigene Tampen zu verwenden. Der Charterer/ Mieter erstellt eine schriftliche Mängel- und Verlustliste, die er bei Rückgabe des Bootes dem Vercharterer/ Vermieter übergibt. Jeder außergewöhnliche Vorfall (z.B. Tampen in der Schraube oder dergleichen) ist bei Rückgabe des Bootes zu melden.
- Erfolgt die Rückgabe des Bootes später als zum Ende der Charterperiode/ Mietzeit, aus Gründen die der Vercharterer/ Vermieter nicht zu vertreten hat, so ist der Charterer/ Mieter verpflichtet, für den Zeitraum ab Ende der Charterperiode/ Mietzeit bis zur Rückgabe des Bootes eine Strafgebühr/ Schadenersatzleistung zu bezahlen. In Schadensfällen wird der Vercharterer/ Vermieter alle haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüche geltend machen und Erträge hieraus auf den Charterpreis/ Mietpreis anrechnen. Verlässt der Charterer/ Mieter das Boot an einem anderen als den vereinbarten Ort, aus Gründen die der Vercharterer/ Vermieter nicht zu vertreten hat, so trägt der Charterer/ Mieter alle Kosten für die Rückführung/ Rückgabe des Bootes. Der Chartervertrag/ Mietvertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.
- Der Charterer/ Mieter verpflichtet sich, das gecharterter/ gemietete Boot wie sein Eigentum nach allen Regeln des Anstandes zu behandeln. Der Charterer/ Mieter haftet für alle Schäden an Boot und Ausrüstung sowie auch Personenschäden fremder Dritter, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew/ Besatzung, sowie seinen Gästen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird:
a) Nur die zulässige Höchstzahl an Personen an Bord nehmen, das Boot nur zu Vergnügungsfahrten und keinen kommerzielle Tätigkeiten, wie Berufsfischfang oder Wettfahrten genutzt werden, sowie sich nicht außerhalb des ausgewiesenen Fahrgebietes zu bewegen.
b) Keine Veränderungen an Schiff/ Boot/ Floss oder Ausrüstung vornehmen.
c) Anderer Schiffe/ Boote nur im Notfall in Schlepp nehmen.
d) Bei angesagten Windstärken von 6 oder mehr einen schützenden Hafen anlaufen bzw. diesen nicht zu verlassen.
e) Das Boot weder weiter unterzuvermieten noch anderweitig verleihen.
f) Bei Besorgnis einer Beschädigung des Bootes durch Grundberührung oder Kollision den nächsten Hafen anzulaufen und den Vercharter/ Vermieter umgehend zu benachrichtigen.
g) Keine Tiere an Bord halten (Ausnahmen nach Absprache).
h) Bei Reinigung des Bootes keine scheuernden, ätzenden oder chlorhaltigen Putzmittel zu verwenden. - Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charteres/ Mieters. Der Ölstand des Motors ist regelmäßig zu prüfen.
- Für entstandene an unserem Boot / Floss oder an Dritten wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €uro erhoben.
- Der Charterer/ Mieter erklärt sich einverstanden, dass persönliche Angaben und/ oder Bilder des Charteres/ Mieters zu Werbezwecken von Boot Bo go – Erdal Kumus- genutzt werden können.
- Regressansprüche richten sich gegen den Vercharterer/ Vermieter und müssen bei Rückgabe des Bootes durch den dortigen Beauftragten schriftlich bestätigt werden und beschränken sich bis zur maximalen Höhe der im Vertrag festgelegten Chartergebühr/ Mietgebühr. Reklamationen müssen außerdem spätestens 14 Tage nach Rückgabe per Einschreibung schriftlich eingehen.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin.
Der Charterer/ Mieter erkennt den Mietvertrag und die hier aufgeführten AGB´s von Boot to go- Erdal Kumus- an.
Berlin, den 01.03.2018